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   OLG Düsseldorf, 06.07.2016 - I-18 EK 1/15   

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https://dejure.org/2016,35195
OLG Düsseldorf, 06.07.2016 - I-18 EK 1/15 (https://dejure.org/2016,35195)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.2016 - I-18 EK 1/15 (https://dejure.org/2016,35195)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - I-18 EK 1/15 (https://dejure.org/2016,35195)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung wegen unangemessen langer Dauer eines Strafverfahrens

  • rechtsportal.de

    GVG § 198 Abs. 1 ; ÜGRG Art. 23
    Entschädigung wegen unangemessen langer Dauer eines Strafverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1425
  • MDR 2016, 1204
  • StV 2017, 654
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.11.2013 - III ZR 376/12

    Unangemessene Verfahrensdauer - Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Dauer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2016 - 18 EK 1/15
    Dies gilt auch dann, wenn es sich - wie hier - bei dem verzögerten Verfahren um einen Strafprozess handelt (BGH, Urteil vom 14.11.2013 - III ZR 376/12, zitiert nach juris, dort Tz. 41).

    Unter Berücksichtigung der dort genannten Gesichtspunkte der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens sowie des Verhaltens der Verfahrensbeteiligten sowie des ebenfalls bedeutsamen Kriteriums der Verfahrensführung durch das Gericht (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2013 - III ZR 376/12, zitiert nach juris, Tz. 25) war das Strafverfahren am 03.12.2011 bereits ungerechtfertigt verzögert.

    Dass es sachliche Gründe für die Strafkammer gab, die Strafsache bis zum 03.12.2011, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des ÜGRG, und auch noch lange darüber hinaus nicht mehr zu fördern, trägt das - insoweit sekundäre darlegungsbelastete (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2013 - III ZR 376/12, zitiert nach juris, dort Tz. 41) - beklagte Land nicht vor.

    Nach dem 08.10.2013 ist das Strafverfahren - gemessen an den Kriterien des § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG in der Ausformung und Ergänzung, die sie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefunden haben (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 14.11.2013 - III ZR 376/12, zitiert nach juris, dort Tz. 25 ff.) - in dem Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 18.06.2014 ungerechtfertigt verzögert worden.

  • BGH, 10.04.2014 - III ZR 335/13

    Entschädigung für eine unangemessene Verfahrensdauer in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2016 - 18 EK 1/15
    Wird eine Verzögerungsrüge in einem bereits anhängigen Verfahren, das bei Inkrafttreten des ÜGRG schon verzögert war, nicht unverzüglich gemäß Art. 23 Satz 2 ÜGRG erhoben, hat dies zur Folge, dass Entschädigungsansprüche wegen überlA... Verfahrensdauer bis zum Rügezeitpunkt materiell-rechtlich präkludiert sind (BGH, Urteil vom 17.07.2014 - III ZR 228/13; Urteil vom 10.04.2014 - III ZR 335/13, jeweils zitiert nach juris; Senatsurteil vom 03.06.2015 - I-18 EK 4/14; OVG Münster, Urteil vom 28.09.2015 - 13 D 27/14, zitiert nach juris).

    Der Begriff der Unverzüglichkeit des Art. 23 Satz 2 ÜGRG ist zwar weit zu verstehen, so dass die Unverzüglichkeit gewahrt ist, wenn die Verzögerungsrüge binnen einer Drei-Monats-Frist nach dem Inkrafttreten des ÜGRG erhoben wird (BGH, Urteil vom 10.04.2014 - III ZR 335/13, zitiert nach juris, dort Tz. 25).

    Es handelt sich nicht nur um eine geringfügige Verzögerung, die nicht entscheidend ins Gewicht fällt (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2014 - III ZR 335/13, zitiert nach juris, dort Tz. 37).

    Die Präklusion nach Art. 23 Satz 3 ÜGRG erfasst alle Formen der Wiedergutmachung (BGH, Urteil vom 10.04.2014 - III ZR 335/13, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2016 - 18 EK 1/15
    Der Staat kann sich einem Beschuldigten gegenüber nicht darauf berufen, dass er seine Gerichte nicht so ausstattet, wie es erforderlich ist, um die anstehenden Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung abzuschließen (BVerfG, Beschluss vom 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05, zitiert nach juris, dort Tz. 46).

    Es ist seine Aufgabe, im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet und nötig sind, um einer Überlastung der Gerichte vorzubeugen; er hat dafür insbesondere die erforderlichen personellen und sächlichen Mittel bereitzustellen (BVerfG, Beschluss vom 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05, zitiert nach juris, dort Tz. 46).

  • BVerwG, 29.02.2016 - 5 C 31.15

    (Gestaltungs-)Zeitraum; Abweichung vom Pauschalbetrag; Abwägung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2016 - 18 EK 1/15
    Eine solche Überlastung gehört zu den strukturellen Mängeln, die sich der Staat - hier das beklagte Land - zurechnen lassen muss und die er zu beseitigen hat (BVerwG, Urteil vom 29.02.2016 - 5 C 31/15 D, zitiert nach juris).

    Abgesehen von der einmaligen Obliegenheit, eine Verzögerungsrüge zu erheben, war der Kläger als Angeklagter in einem Strafverfahren nicht verpflichtet, aktiv darauf hinzuarbeiten, dass das Landgericht das Verfahren in angemessener Zeit zum Abschluss bringt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.02.2016 - 5 C 31/15 D, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvR 2781/13

    Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2016 - 18 EK 1/15
    Insoweit hatte sich die sich aus den Grundrechten des Klägers ergebende Pflicht der Justizverwaltung des beklagten Landes, sich wegen der bereits erheblichen Verfahrensdauer nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.08.2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14, zitiert nach juris, dort Tz. 43) am 08.10.2013 bereits stark verdichtet.
  • BGH, 05.12.2013 - III ZR 73/13

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines selbständigen Beweisverfahrens und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2016 - 18 EK 1/15
    Anders als im Rahmen des § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG, wo die unangemessene Dauer des Gesamtverfahrens zu prüfen ist (siehe BGH, Urteil vom 05.12.2013 - III ZR 73/13, zitiert nach juris, dort Tz. 41), kann bei der Frage nach einer Verzögerung im Sinne von Art. 23 Satz 2 ÜGRG nicht die Entwicklung und Dauer des gesamten Verfahrens betrachtet werden.
  • BGH, 17.07.2014 - III ZR 228/13

    Entschädigungsprozess wegen überlanger Verfahrensdauer: Prüfung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2016 - 18 EK 1/15
    Wird eine Verzögerungsrüge in einem bereits anhängigen Verfahren, das bei Inkrafttreten des ÜGRG schon verzögert war, nicht unverzüglich gemäß Art. 23 Satz 2 ÜGRG erhoben, hat dies zur Folge, dass Entschädigungsansprüche wegen überlA... Verfahrensdauer bis zum Rügezeitpunkt materiell-rechtlich präkludiert sind (BGH, Urteil vom 17.07.2014 - III ZR 228/13; Urteil vom 10.04.2014 - III ZR 335/13, jeweils zitiert nach juris; Senatsurteil vom 03.06.2015 - I-18 EK 4/14; OVG Münster, Urteil vom 28.09.2015 - 13 D 27/14, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 24.10.2012 - 23 SchH 3/12

    Ansprüche wegen überlanger Dauer eines Ermttlungs- und des anschließenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2016 - 18 EK 1/15
    Allgemeingültige Vorgaben, wie lange ein Strafverfahren zu dauern hat, gibt es nämlich nicht (OLG Celle, Urteil vom 24.10.2012 - 23 SchH 3/12, zitiert nach juris, dort Tz. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 13 D 27/14

    Ausschluss des Anspruchs auf Entschädigung wegen verspäteter Verzögerungsrüge;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2016 - 18 EK 1/15
    Wird eine Verzögerungsrüge in einem bereits anhängigen Verfahren, das bei Inkrafttreten des ÜGRG schon verzögert war, nicht unverzüglich gemäß Art. 23 Satz 2 ÜGRG erhoben, hat dies zur Folge, dass Entschädigungsansprüche wegen überlA... Verfahrensdauer bis zum Rügezeitpunkt materiell-rechtlich präkludiert sind (BGH, Urteil vom 17.07.2014 - III ZR 228/13; Urteil vom 10.04.2014 - III ZR 335/13, jeweils zitiert nach juris; Senatsurteil vom 03.06.2015 - I-18 EK 4/14; OVG Münster, Urteil vom 28.09.2015 - 13 D 27/14, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 18 EK 4/14

    Anspruch eines Beteiligten auf Entschädigung wegen unangemessen langer Dauer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2016 - 18 EK 1/15
    Wird eine Verzögerungsrüge in einem bereits anhängigen Verfahren, das bei Inkrafttreten des ÜGRG schon verzögert war, nicht unverzüglich gemäß Art. 23 Satz 2 ÜGRG erhoben, hat dies zur Folge, dass Entschädigungsansprüche wegen überlA... Verfahrensdauer bis zum Rügezeitpunkt materiell-rechtlich präkludiert sind (BGH, Urteil vom 17.07.2014 - III ZR 228/13; Urteil vom 10.04.2014 - III ZR 335/13, jeweils zitiert nach juris; Senatsurteil vom 03.06.2015 - I-18 EK 4/14; OVG Münster, Urteil vom 28.09.2015 - 13 D 27/14, zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2021 - 4 EK 23/20

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Besondere

    Ab wann Richterwechsel während des Verfahrens gegebenenfalls gleichzustellen sind mit einer strukturellen Überlastung der Justiz, auf die sich der Staat wie dargelegt zur Rechtfertigung einer überlangen Verfahrensdauer schon nicht berufen kann (so OLG Köln, Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 EK 5/18 -, Rn. 40, juris), bzw. - anders gewendet - ob, und wenn ja in welchem Umfang, Richterwechsel hinzunehmen sind, sodass bei einer - nicht zu beanstandenen - Neubesetzung eines Spruchkörpers im Interesse der Richtigkeit von Entscheidungen auch den nunmehr zuständigen Richtern eine angemessene Einarbeitungs- und Vorbereitungszeit zugestanden werden muss (OLG Köln, Urteil vom 1. Juni 2017 - 7 EK 3/16 -, Rn. 34, juris; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Juli 2016 - I-18 EK 1/15 -, Rn. 46, juris; a.A. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. September 2013 - L 4 SF 40/12 EK AS -, Rn. 46, juris), kann vorliegend dahinstehen.
  • LSG Sachsen, 29.03.2017 - L 11 SF 15/15

    Erheben einer Verzögerungsrüge erst kurz vor der mündlichen Verhandlung des

    Bei der Frage nach einer rügepflichtigen Verzögerung im Sinne von Art. 23 Satz 2 ÜGG kann nicht die Entwicklung und Dauer des gesamten Verfahrens betrachtet werden; Gegenstand der Betrachtung kann vielmehr allein der bis zum Inkrafttreten des ÜGG vergangene Zeitraum in der betreffenden Instanz sein, wobei die Prüfungskriterien des § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG entsprechend herangezogen werden können (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2016 - I-18 EK 1/15 - juris RdNr. 38).
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